Produktgarantie
Garantiefälle:
1. Ein Produkt gilt als Garantiefall, wenn:
• Das notwendige Montageset (Halterungen, Schrauben usw.) oder andere Zubehörteile gemäß der in der Installationsanleitung beschriebenen Spezifikation vollständig oder teilweise fehlen;
• Mechanische Beschädigungen am Produkt oder einem seiner Teile, nämlich Absplitterungen der Lackierung an den Halterungen oder der Schutzplatte, die während der Lagerung oder des Transports entstanden sind.
Wenn das Produkt direkt an den Händler von einem Drittanbieter-Transportunternehmen geliefert wird, liegt die Verantwortung für mechanische Beschädigungen der Ladung beim Spediteur gemäß den Gesetzen des jeweiligen Landes; wenn das Produkt von Glossberg GmbH an das Lager des Kunden geliefert wird, endet die Verantwortung von Glossberg GmbH für mechanische Beschädigungen während der Lagerung und des Transports mit der Annahme des Produkts durch autorisierte Mitarbeiter des Kundenunternehmens.
2. Die Garantie gilt:
• Für die Vollständigkeit des Produkts als Ganzes und aller seiner einzelnen Teile (Schutzplatte, Montageset), deren Zerstörung oder Beschädigung während des Garantiezeitraums auf die Verwendung von nicht hochwertigen Materialien durch den Hersteller zurückzuführen ist.
• Für die Vollständigkeit des Produkts als Ganzes und aller seiner einzelnen Teile (Schutzplatte, Montageset), deren Zerstörung oder Beschädigung während des Garantiezeitraums auf eine schlechte Montage oder Schweißnaht zurückzuführen ist.
• Für die Vollständigkeit des Produkts als Ganzes und aller seiner einzelnen Teile (Schutzplatte, Montageset), deren Installation und Betrieb gemäß den Anweisungen und Garantiebedingungen durchgeführt wurden.
• Für die Vollständigkeit des Produkts, wenn es durch Korrosion beschädigt wurde.
3. Die Garantie deckt nicht ab:
• Die Vollständigkeit des Produkts als Ganzes und aller seiner Teile (Schutzplatte, Montageset), deren Zerstörung oder Beschädigung während des Garantiezeitraums auf mechanische oder andere äußere Einwirkungen (aufgrund von Unfällen und anderen ähnlichen Fällen) zurückzuführen ist.
• Die Vollständigkeit des Produkts als Ganzes und aller seiner einzelnen Teile (Schutzplatte, Montageset), wenn die Anforderungen der Anweisungen während der Installation verletzt wurden oder Änderungen am Schutzschirm oder Montageset vorgenommen wurden.
• Die Bestandteile des Produkts und seiner Komponenten, die während des normalen Betriebs des Produkts dem natürlichen Verschleiß unterliegen.
• Produkte, die infolge höherer Gewalt beschädigt wurden, zu denen unter anderem zählen: Überschwemmung, Hochwasser, Brand, Blitzschlag, andere hochtemperierte Einwirkungen natürlichen Ursprungs, Erdrutsch, Erdbeben, Tornado, Hurrikan, andere extreme Naturphänomene und Naturkatastrophen, Kollision, Sturz, Explosion, Unfall, Katastrophe und andere menschengemachte Anomalien, militärische oder kriegerische Handlungen, bewaffneter Angriff, Generalstreik, Blockade und andere Notfälle.